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28. Juni 2021

Eine neue Lösung im Flächentarifvertrag für die sehr unterschiedlichen Bedingungen in der sächsischen Metall- und Elektroindustrie

Die Tarifvertragsparteien für die sächsische Metall- und Elektroindustrie haben sich nach intensiven Verhandlungen auf eine Lösung zur Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit mittels freiwilliger Betriebsvereinbarung verständigt.

Die Tarifvereinbarung regelt die Festsetzung der Arbeitszeit, die damit verbundene Kostenkompensation wie auch verschiedene Maßnahmen für eine höhere Flexibilität, erstmals nicht direkt und unmittelbar, sondern über freiwillige Betriebsvereinbarungen. Dabei sind sehr vielfältige betriebliche Lösungen möglich, die ab 01.01.2022 starten können. Es gibt einen Rahmen für die betriebliche Vereinbarung, aber keine starren Vorgaben.

Diese Tarifvereinbarung war möglich, weil der großen Differenziertheit in der sächsischen Metall- und Elektroindustrie Rechnung getragen wird. Nur mit der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sind die Arbeitsplätze sicher und gute Einkommen möglich. Beide Seiten haben wesentliche Zugeständnisse gemacht und so diese Einigung ermöglicht.

Es bleibt die wesentliche Aufgabe für die Bundes- und Landespolitik, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen wie auch für die Beschäftigten in einer sich sehr dynamisch verändernden Weltwirtschaft zu verbessern. Um dort voranzukommen, haben sich die Tarifparteien darauf verständigt, die Politik zu einem wirtschaftspolitischen Dialog einzuladen, denn ohne Industrie gibt es keinen Wohlstand. Sachsen hat in den letzten Jahren eine gute wirtschaftliche Entwicklung genommen, aber den Anschluss an die nationale Spitze noch nicht erreicht. Auch Deutschland nimmt insgesamt im weltweiten Wettbewerb nur einen Mittelplatz ein.

Der Erfolg bei der Umsetzung dieser neuen Tarifvereinbarung wird sich umso schneller und umfassender einstellen, je zügiger es den Unternehmen mit ihren Belegschaften gelingt, ihren Kunden in aller Welt hervorragende Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen.

Eine Mitgliederversammlung des Verbandes wird zeitnah über die Annahme des Verhandlungsergebnisses befinden.

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