Tarifpolitik
Die Festlegung flächendeckender Entgelte und Arbeitszeiten wird in Deutschland von den Tarifvertragsparteien ohne staatliche Einflussnahme im Rahmen der Tarifautonomie wahrgenommen. Die rechtliche Grundlage dafür ist im Grundgesetz (Artikel 9 Abs. 3) verankert.
Für die Unternehmen der sächsische Metall- und Elektroindustrie nimmt diese Aufgabe der Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e. V. (VSME) wahr. Er gestaltet durch Tarifverträge die Arbeitsbedingungen, wobei ein Hauptaugenmerk auf innovativen, betriebs- und praxisnahen Lösungen liegt.
Der VSME unterstützt seine Mitglieder durch:
- aktuelle Tarifinformationen
- umfangreiche Tarifsammlungen
- ausführliche Erläuterungen der Tarifverträge in Schulungen, Seminaren und Rundschreiben
- gezielte betriebliche Beratung hinsichtlich einer Optimierung der betrieblichen Regelungen im Rahmen tariflicher Öffnungsklauseln
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Tarifrunden und den Tarifverträgen stehen Mitgliedern nach dem LOGIN zur Verfügung.