Tarifpolitik

Die Festlegung flächendeckender Entgelte und Arbeitszeiten wird in Deutschland von den Tarif­vertrags­parteien ohne staatliche Einflussnahme im Rahmen der Tarifautonomie wahrgenommen. Die rechtliche Grundlage dafür ist im Grundgesetz (Artikel 9 Abs. 3) verankert.

Für die Unternehmen der sächsische Metall- und Elektroindustrie nimmt diese Aufgabe der Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e. V. (VSME) wahr. Er gestaltet durch Tarifverträge die Arbeits­bedingungen, wobei ein Hauptaugenmerk auf innovativen, betriebs- und praxisnahen Lösungen liegt.

Der VSME unterstützt seine Mitglieder durch:

  • aktuelle Tarifinformationen
  • umfangreiche Tarifsammlungen
  • ausführliche Erläuterungen der Tarifverträge in Schulungen, Seminaren und Rundschreiben
  • gezielte betriebliche Beratung hinsichtlich einer Optimierung der betrieblichen Regelungen im Rahmen tariflicher Öffnungsklauseln

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Tarifrunden und den Tarifverträgen stehen Mitgliedern nach dem LOGIN zur Verfügung.

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PRESSEMITTEILUNGEN

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